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Ausbildung Kauffrau oder Kaufmann im Gesundheitswesen bei Vinzenz von Paul

Kauffrau / Kaufmann im Gesundheitswesen

Ausbildungsstruktur

Die Ausbildung erfolgt im dualen System, das heißt, die Auszubildenden werden sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule ausgebildet. Der Schulunterricht findet 1-2 mal wöchentlich statt.

Dauer der Ausbildung

Die Berufsausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer um maximal 12 Monate möglich.

Ausbildungsziele

Die Tätigkeit von Kaufleuten im Gesundheitswesen ist darauf ausgerichtet, innovative Dienstleistungsangebote im Gesundheits- und Sozialbereich zu entwickeln, zu optimieren und zu vermarkten. Dabei müssen sie die Wünsche und Bedürfnisse der Kunden hinsichtlich einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsdienstleistung mit den Erfordernissen eines kosteneffizienten Gesundheits- und Sozialwesens in Einklang bringen. Zu den Arbeitsgebieten zählen die Kundenbetreuung, die Personalwirtschaft, Marketing und Materialverwaltung, die Leistungsabrechnung, das gesundheitsspezifische Rechnungswesen, die Planung und Organisation von Geschäftsprozessen sowie das Qualitätsmanagement.

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung findet in einem Ausbildungsbetriebe statt. Dieser Betrieb muss als Ausbildungsbetrieb anerkannt sein. In den Ausbildungseinrichtungen muss ein Ausbildungsplan erstellt werden. Der Auszubildende führt für die Dauer der Ausbildung ein Berichtsheft. Die Schüler/innen werden von einer Fachkraft, die in Besitz einer Ausbildungseignung ist, betreut.

Schulische Ausbildung

Unterrichtet wird in den Schulen entsprechend dem Rahmenlehrplan. Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes findet vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung statt. Sie ist in einen praktischen und schriftlichen Teil gegliedert. Bei der Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung soll der Prüfling zeigen, dass er wirtschaftliche und betriebliche Zusammenhänge versteht und die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse praxisbezogen anwenden kann. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil. Mit bestandener Prüfung erhalten die Schüler und Schülerinnen ein Zeugnis.

Ausbildungsvertrag

Der Auszubildende schließt mit dem Ausbildungsträger einen Vertrag.
Dieser Vertrag verpflichtet den Träger der praktischen Ausbildung, während der gesamten Ausbildungsdauer, eine Ausbildungsvergütung zu zahlen.

Zugangsvoraussetzungen

Wer den Beruf erlernen möchte, muss folgende Voraussetzungen mitbringen:

  • Gesundheitliche Eignung
  • mindestens Hauptschulabschluss oder Nachweis gleichwertiger Bildungsstand
  • Jugendliche (Personen unter 18 Jahren), die in das Berufsleben eintreten, dürfen nach § 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes nur dann beschäftigt werden, wenn sie dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.