Ausbildungsstruktur
Die Ausbildung zum/zur Altenpflegehelfer/in ist eine landesrechtlich geregelte duale Ausbildung an Berufsfachschulen und bei Trägern der praktischen Ausbildung z. B. Pflegeeinrichtungen. Beide Bereiche werden aufeinander abgestimmt. Von den insgesamt 1.520 Stunden in dem einen Jahr, bzw. in den drei Jahren entfallen auf die praktische Ausbildung 800 Stunden, auf den Unterricht 720 Stunden (700 in Bayern).
Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung trägt die Altenpflegeschule. Die Verantwortung für die praktische Ausbildung übernimmt der Träger einer stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung – vorausgesetzt, er betreibt selbst eine Altenpflegeschule oder hat mit einer Altenpflegeschule einen Kooperationsvertrag über die Durchführung der Ausbildung geschlossen („Träger der praktischen Ausbildung“).
Dauer der Ausbildung
Die Altenpflegehelferausbildung dauert grundsätzlich ein Jahre (in Teilzeitform bis zu drei Jahre). Das gilt für Erstauszubildende ebenso wie für Umschülerinnen und Umschüler.
Ausbildungsziele
Altenpflegehelferinnen und -helfer unterstützen Pflegerinnen und Pfleger bei allen Tätigkeiten rund um die Betreuung und Pflege älterer Menschen. Sie übernehmen pflegerische Aufgaben wie die Hilfe bei der Körperpflege und beim Essen. Außerdem unterstützen sie ältere Menschen bei der Bewältigung ihres Alltags.
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung wird in einer stationären Pflegeeinrichtung und bei einem ambulanten Pflegedienst (d.h. unter anderem beim „Träger der praktischen Ausbildung“) absolviert. Weitere Ausbildungsabschnitte, z.B. in Krankenhäusern mit geriatrischem Schwerpunkt oder in geriatrischen Rehabilitationseinrichtungen, sind möglich. In den Ausbildungseinrichtungen wird ein Ausbildungsplan erstellt und Praxisanleiter begleiten die Auszubildenden vor Ort. Die Praxisbegleitung übernehmen die Lehrkräfte.
WILLKOMMEN IM TEAM. WILLKOMMEN IM SOZIALEN.
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Schulische Ausbildung
Unterrichtet wird in Altenpflegeschulen. Am Ende des Ausbildungsjahres erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis. Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil.
Ausbildungsvertrag
Den Ausbildungsvertrag schließt die Altenpflegehelferschülerin oder der Altenpflegehelferschüler mit dem „Träger der praktischen Ausbildung“, der auch verpflichtet ist, während der gesamten Dauer der Ausbildung die Ausbildungsvergütung zu zahlen.
Zugangsvoraussetzungen
Wer den Beruf erlernen möchte, muss folgende Voraussetzungen mitbringen:
- Gesundheitliche Eignung
- Hauptschulabschluss oder Nachweis gleichwertiger Bildungsstand und
- erfolgreicher Abschluss der Ausbildung an einer mindestens 1-jährigen entsprechenden Vollzeitschule
oder 1-jährigen Berufsfachschule für Sozialpflege in Teilzeitform
oder in freiwilliges soziales Jahr
oder eine mindestens 1-jährige entsprechende Tätigkeit
oder eine mindestens 2-jährige Führung eines Haushalts mit mindestens einem Kind oder einer pflegebedürftigen Person
oder die Ableistung des Zivildienstes
oder die Ableistung des Grundwehrdienstes mit Sanitärprüfung - ausreichende Deutschkenntnisse
Bayern: - Gesundheitliche Eignung
- Mindestalter 16 Jahre
- Hauptschulabschluss
- Empfehlung eines 2-4-wöchigen Vorpraktikums in einer Einrichtung der Altenhilfe
Koordination Schule und Einrichtung
Der/Die Auszubildende sucht sich selbstständig einen Schulplatz. Danach bzw. parallel erfolgt die Bewerbung an der praktischen Ausbildungsstelle.