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Collage der EListungen Vinzenz von Paul

FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Werden alle ambulante Leistungen durch die Pflegekasse bezahlt?

Nein. Die Leistung, die die Pflegekasse bezahlt, ist abhängig vom Pflegegrad. Zudem gibt es ambulante Leistungen, die über die Krankenkasse bezahlt werden, wie zum Beispiel Medikamentengabe, Wundverbände oder andere vom Hausarzt verordneten Leistungen.

Was bedeutet Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekasse für eine Pflegeperson, die eine/n Pflegebedürftige/n mindestens ein halbes Jahr lang gepflegt und hierfür Pflegegeld aus der Pflegeversicherung erhalten hat, welche in der Regel aus Krankheits- oder Urlaubsgründen an der Pflege gehindert ist.

Bereits ab Pflegegrad 2 stehen den Tagespflegegästen Leistungen der Pflegekasse - neben den Pflegesach- und Pflegegeldleistungen - zur Finanzierung zu. Gerne beraten wir Sie hierzu näher.

Kann ich meine Leistungen selbst bestimmen ?

Ja. Die Leistungserbringung erfolgt immer nach Absprache, Wunsch und Notwendigkeit. Unser Kunde wird stets zu Beginn der Leistungen beraten und gegebenenfalls auch geschult und aufgeklärt. Erst dann wird die Pflegeleistung gemeinsam abgesprochen.

Werde ich immer durch die gleiche Pflegekraft versorgt ?

Nein. Dies ist organisatorisch leider nicht möglich, da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freie Tage oder Urlaub haben. Mittels Übergabegesprächen und Handlungsvorgaben im Team gestalten wir den Wechsel der Pflegekräfte für unsere Kunden jedoch so angenehm und reibungslos wie möglich.

Bekomme ich im Notfall auch Hilfe außerhalb des abgesprochenen Pflegeeinsatzes?

Ja. In pflegerischen Notsituationen ist unsere 24-Stunden-Rufbereitschaft für unsere Kunden da

Müssen auch ausgefallene Leistungen bezahlt werden ?

Nein. Wenn unser Kunde im Krankenhaus ist oder die Leistungen frühzeitig abgesagt werden, entstehen keine Kosten.

Werden auch Zusatzleistungen angeboten ?

Ja. Da in unserem Team neben examinierten Fachkräften auch nichtexaminierte sowie freiwillige engagierte Mitarbeiter tätig sind, ist es uns möglich Betreuungs- und weitere Dienstleistungen preiswert übernehmen zu können. Gerne beraten wir Interessenten über unser vielfältiges Angebot an Zusatzleistungen.

Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse bei einem vollstationären Aufenthalt?

Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten der Pflegevergütung. Diese setzt sich zusammen aus den allgemeinen Pflegeleistungen, der medizinischen Behandlungspflege sowie der sozialen Betreuung.

Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse im Rahmen der Kurzzeitpflege?

Für pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse die Kosten der Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr bis zu einer Höhe von 1.612 EUR. Ein noch nicht verbrauchter Leistungsbetrag für Verhinderungspflege kann zusätzlich für Leistungen der Kurzzeitpflege eingesetzt werden.

Wie können Leistungen zur Entlastung von Pflegenden beantragt werden?

Die Leistungen zur Entlastung von Pflegenden können über die Krankenkasse bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.

Was geschieht, wenn das Geld für den dauerhaften stationären Aufenthalt nicht mehr reicht?

Sollte dies eintreten und sind die Möglichkeiten seitens der Angehörigen ausgeschöpft, besteht die Möglichkeit beim zuständigen Landratsamt/Sozialamt einen Antrag auf Sozialhilfe für die teilweise Übernahme des Entgelts zu stellen.
 

Dürfen wir unsere Angehörigen mit nach Hause nehmen?

Selbstverständlich. Jeder Bewohner hat das Recht, die Einrichtung jederzeit für Besuche bei den Angehörigen, auch für ein paar Tage oder einen Urlaub, zu verlassen. Zudem ist der Vertrag mit der Einrichtung jederzeit kündbar.

Wie kann ich dem Pflegebedürftigen beibringen, dass ein Heimaufenthalt notwendig ist?

Sie können ein Probewohnen in Form von Kurzzeitpflege vereinbaren, um die Angst vor einem dauerhaften Aufenthalt abzubauen. In der Regel empfiehlt sich ein ehrlicher Umgang mit dem Pflegebedürftigen. Es ist völlig normal, dass dieser während der Eingewöhnungszeit Heimweh verspürt.