Ausbildungsstruktur
Die Ausbildung erfolgt im dualen System, das heißt, die Auszubildenden werden sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule ausgebildet. Der Schulunterricht findet 1-2 mal wöchentlich statt.
Dauer der Ausbildung
Die Berufsausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer um maximal 12 Monate möglich.
Ausbildungsziele
Die Ausbildungsziele definieren sich im § 3 der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf Bürokauffrau/Bürokaufmann. Dazu zählen folgende Themenüberpunkte: Der Ausbildungsbetrieb, Organisation und Leistungen, Bürowirtschaft und Statistik, Informationsverarbeitung, betriebliches Rechnungswesen, Personalwesen, Büroorganisation, Auftrags- und Rechnungsbearbeitung sowie Lagerhaltung.
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung findet in einem Ausbildungsbetriebe statt. Dieser Betrieb muss als Ausbildungsbetrieb anerkannt sein. In den Ausbildungseinrichtungen muss ein Ausbildungsplan erstellt werden. Der Auszubildende führt für die Dauer der Ausbildung ein Berichtsheft. Die Schüler/innen werden von einer Fachkraft, die in Besitz einer Ausbildungseignung ist, betreut.
Schulische Ausbildung
Unterrichtet wird in kaufmännischen Schulen entsprechend dem Rahmenlehrplan. Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes findet vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung statt. Sie ist in einen praktischen und schriftlichen Teil gegliedert. Bei der Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung soll der Prüfling zeigen, dass er wirtschaftliche und betriebliche Zusammenhänge versteht und die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse praxisbezogen anwenden kann. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einem mündlichen bei der IHK. Mit bestandener Prüfung erhalten die Schüler und Schülerinnen ein Zeugnis.
Ausbildungsvertrag
Der Auszubildende schließt mit dem Ausbildungsträger einen Vertrag.
Dieser Vertrag verpflichtet den Träger der praktischen Ausbildung während der gesamten Ausbildungsdauer eine Ausbildungsvergütung zu zahlen.
Zugangsvoraussetzungen
Wer den Beruf erlernen möchte, muss folgende Voraussetzungen mitbringen:
- Gesundheitliche Eignung
- mindestens Hauptschulabschluss oder Nachweis gleichwertiger Bildungsstand