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Zutrittsverbot in den Einrichtungen

lt. der Verordnung der Landesregierung vom 16. März 2020

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher, liebe Ehrenamtliche,

Seniorinnen und Senioren bedürfen in der aktuellen Situation unseres besonderen Schutzes.

Daher hat die Landesregierung eine Verordnung erlassen, die festlegt, dass die
Einrichtung grundsätzlich zu Besuchszwecken nicht mehr betreten werden
darf. Ausnahmen sind nur in vornehmlich beruflichen Sonderfällen und mit
Zustimmung der Leitung möglich.

Die Verordnung ist vom 17. März bis vorläufig zum 15. Juni 2020 in Kraft.

Auch wir hoffen sehr, dass wir Sie bald wieder im Haus begrüßen dürfen und
gemeinsam das Leben in unserer Einrichtung gestalten können.

Bleiben Sie gesund.

Aus der Vinzenz von Paul gGMBH , 17. Mär. 2020
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